Aufnahmebedingungen

Zuteilung bzw. Einstufung der Schüler und Studierenden beim Eintritt

1. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das FSK ist der Abschluss der Fächer „Allgemeine Musiklehre“ und „Gehörbildung I“. Weiters ist es nötig, dass der Aufnahmewerber über die notwendige geistige und körperliche Eignung verfügt.

2. Jeder neu in das FSK eintretende Studierende wird bei der Aufnahmsprüfung in eine entsprechende Studienrichtung eingeteilt. Gleichzeitig wird auch die Einstufung in den seinen Ausbildungsstand entsprechenden Jahrgang vorgenommen.

3. Als Bestätigung seiner Aufnahme wird ein entsprechendes Schul- bzw. Studienbuch ausgestellt.

Aufnahmsbedingungen für ausländische Studenten

Alle ausländischen Studenten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben bis zum Ende des 2. Semesters einen validen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Level B 2 nachzuweisen.

Es gelten für ausländische Studenten mit Visumspflicht folgende Bestimmungen:

Nach einer im Ausland vorab abgelegten Aufnahmsprüfung und dem vorgelegtem Prüfungsprotokoll aus dem jeweiligen Land kann eine Bestätigung für einen freien Studienplatz erfolgen (Studienplatzbestätigung).

Im weiteren erfolgt am Franz Schubert Konservatorium eine nochmalige Aufnahmsprüfung bzw. Einstufungsprüfung. Nach Bestehen dieser genannten Prüfungen, gilt der Studierende (im Hauptfach und den Ergänzungsfächern) als ordentlicher Student.

Aufnahmeantrag

Musikrichtung *